15.05.2020 | Kann man ein Facebook Konto erben?

Was passiert eigentlich mit meinem Facebook, Instagram oder Twitter Account nach meinem Tod? Werden diese gelöscht oder bleiben die Daten für immer in den Weiten des World Wide Web erhalten. Und wer hat eigentlich nach meinem Tod Zugang zu diesen Daten?

Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.07.2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Facebook den Erben Zugang zum Benutzerkonto des Verstorbenen gewähren muss.

Die Entscheidung hat für die Nutzer von Social-Media-Plattformen weitreichende Folgen, denn der Inhalt von privaten Nachrichten an den Verstorbenen ist nach dessen Tod auch für die Erben sichtbar. Zu Bedenken ist jedoch, dass auch persönliche Briefe an den Verstorbenen nach dessen Ableben von den Erben gelesen werden können.

Der BGH hat in seiner Entscheidung daher betont, dass für den Absender einer privaten Nachricht kein schutzwürdiges Vertrauen darauf besteht, dass nur der Kontoinhaber und nicht Dritte von dem Kontoinhalt Kenntnis erlangen. Zu Lebzeiten muss mit einem Missbrauch des Zugangs durch Dritte oder mit der Zugangsgewährung seitens des Kontoberechtigten gerechnet werden und bei dessen Tod mit der Vererbung des Vertragsverhältnisses.

In dem vom BGH zu beurteilenden Fall ging es um ein 15 jähriges Mädchen, welches 2012 auf einem Berliner U-Bahnhof ums Leben kam. Die Eltern wollten Zugang zu dem Facebook Account erlangen, um die Frage zu klären, ob das Mädchen Suizidgedanken hatte.