22.05.2020 | Rechtsirrtümer: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

In vielen Bekleidungsgeschäften findet man den Hinweis, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Dieser Hinweis ist aber so nicht richtig.

Auch beim Kauf von reduzierten Artikeln haben Sie zwei Jahre lang ein Recht auf Nacherfüllung, wenn die Ware mangelhaft ist. Nacherfüllung bedeutet, dass der Händler entweder die Ware reparieren oder gegen ein mangelfreies Produkt umtauschen kann.

Hat die gerade gekaufte Hose beispielsweise ein Loch, welches Sie im Laden übersehen haben, muss der Einzelhändler die Hose umtauschen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Geschäft auf die Fehlerhaftigkeit der Ware hingewiesen wird, beispielsweise bei sogenannter „B-Ware“.
Der Einzelhändler muss Ihr Kleid jedoch nicht umtauschen, weil es Ihnen vor dem heimischen Spiegel nicht mehr gefällt.

Die meisten Einzelhändler sind jedoch ihren Kunden gegenüber kulant und nehmen in der Regel Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf zurück oder tauschen sie um. Derartige Kulanzregeln darf der Händler natürlich bei reduzierter Ware ausschließen.

Beim Fernabsatzgeschäft (zum Beispiel beim Kauf in einem Online-Shop) steht Ihnen ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Hier können Sie die Ware, falls sie Ihnen nicht gefällt, einfach zurückschicken und Sie erhalten Ihr Geld wieder. Dieses Recht haben Sie aber nicht beim Kauf in einem Ladengeschäft.