10.09.2020 | Ausweispflicht – Muss ich meinen Personalausweis stets bei mir tragen?

Die Ausweispflicht besagt, dass gem. § 1 Abs 1 S. 1 des Personalausweis-Gesetzes jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet ist, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens ist man jedoch nicht verpflichtet, den Ausweis stets bei sich zu tragen.

Ausnahmen gibt es für Arbeitnehmer in gewissen Wirtschaftszweigen wie dem Baugewerbe, dem Schaustellergewerbe, dem Gebäudereinigungsgewerbe, der Fleischwirtschaft, etc. Hier sind Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Hintergrund für diese Regelung ist die Schwarzarbeitergefahr.