21.09.2020 | AG Dortmund: Datenleiste des Messfotos muss vollständig sein

Das AG Dortmund hat in seinem Urteil vom 27.02.2020 (Az. 729 OWi-267 Js 1493/19-252/19) entschieden, dass Messfoto und Kennzeichen für die Verurteilung eines Autofahrers wegen zu schnellen Fahrens nicht ausreichen, sondern die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, lesbar sein muss.

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, innerorts 74 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren zu sein. Er gab zu, auf Fahrer des Fahrzeuges gewesen zu sein. Dennoch wurde er vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen, da es die Datenzeile des Messfotos nicht "urkundsbeweislich" verlesen konnte.

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