15.10.2020 | Corona - Wann ist man von der Maskenpflicht befreit?

Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Tagen wieder stark angestiegen. Daher gilt nun in Städten und Regionen eine verschärfte Maskenpflicht, wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche über 35 pro 100.000 Einwohner liegt.

Selbstverständlich sind kleine Kinder von der Maskenpflicht befreit. In den meisten Bundesländern gilt eine Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. Einige Bundesländer haben jedoch abweichende Regelungen. So sind in Sachsen-Anhalt nur Kleinkinder bis 2 Jahre von der Maskenpflicht befreit. Dort ist – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – ein Verstoß gegen die Maskenpflicht jedoch nicht bußgeldbehaftet.

Von der Maskenpflicht befreit sind in allen Bundesländern Menschen mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, und dies mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis oder einem ärztlichen Attest glaubhaft machen können.