18.12.2020 | Ein Weihnachtsfall: Der ungeplant verlängerte Aufenthalt

In unserem letzten Blogeintrag im Jahr 2020 wollen wir passend zur Weihnachtszeit von einem vor dem OLG Düsseldorf (Az. 4 U 182/98) verhandelten Fall berichten, der sich am 1. Weihnachtstag ereignete. Der Kläger bereitete für seine Lebensgefährtin ein Frühstück zu und zündete die Kerzen auf dem Adventskranz an. Dann begab er sich ins Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken. Dort wurde er jedoch von seiner Lebensgefährtin „aufgehalten“. Währenddessen entzündete sich der Adventskranz.

Der Hausratversicherer des Klägers wollte den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Er behauptete, der Schaden sei vom Kläger, indem er den brennenden Adventskranz über längere Zeit unbeaufsichtigt ließ, grob fahrlässig herbeigeführt worden, so dass er leistungsfrei sei.

Das OLG Düsseldorf führt hierzu aus:

„Es erscheint deshalb in subjektiver Hinsicht nicht als unverzeihliches Fehlverhalten, dass der Kläger sich der von dem Adventskranz ausgehenden Gefahr während seines nach der Ablenkung durch seine Lebensgefährtin ungeplant verlängerten Aufenthalts im Schlafzimmer zeitweilig nicht mehr bewusst war.“

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen „guten Rutsch“ ins Jahr 2021.