07.01.2021 | Das ändert sich 2021 - Teil I

Seit Jahresbeginn gelten wieder zahlreihe Neuregelungen. Einige davon stellen wir Ihnen in diesem und unserem nächsten Blogeintrag vor.

Grundrente für Geringverdiener

Die Grundrente für Geringverdiener tritt in Kraft. Damit sollen Menschen einen Rentenaufschlag erhalten, wenn sie zu Erwerbszeiten wenig verdient haben. Der Zuschlag fällt an, wenn mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachgewiesen werden und soll gestaffelt bis zur vollen Höhe bei 35 Beitragsjahren werden.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird im Jahr 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde steigen. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2021 ebenfalls - auf 550 Euro monatlich.

Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht

Ab 2021 erfolgt eine Aufstockung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro, so dass Eltern damit monatlich folgende Kindergeld-Beträge erhalten:

•          219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder

•          225 Euro Kindergeld für das dritte Kind

•          250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Auch der Kinderfreibetrag der Eltern erhöht sich - auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro. Dies soll wegen der Corona-Krise auch 2021 so bleiben.