15.01.2021 | Das ändert sich 2021 – Teil II

In unserem Blogeintrag vom 07.01.2021 haben wir Ihnen bereits einige interessante Neuregelungen, die ab 2021 gelten, vorgestellt. Hier nun unser 2. Teil:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Personalausweis digital

Ab 2021 schickt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich zum digitalen Verfahren soll es zunächst eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises steigt von 28,80 Euro auf 37 Euro. Zudem müssen ab August 2021 zwei Fingerabdrücke auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden. Kinderreisepässe sollen künftig nur noch ein Jahr gültig sein, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Weiterhin 6 Jahre gültig bleiben biometrietaugliche Kinderreisepässe.

Zurück zu 19% Mehrwertsteuer

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endet zum Jahreswechsel. Ab dann gelten wieder die alten Steuersätze von 19 % (aktuell 16 %) beziehungsweise 7 % (aktuell 5 %).

Neue Regelung für Auto-Besitzer

Für ab 01.01.2021 neu zugelassene Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß (mehr als 195 Gramm pro Kilometer) muss künftig ein höherer Kfz-Steuer-Aufschlag gezahlt werden. Für Autos mit einem Ausstoß von bis zu 95 Gramm CO2 pro Kilometer gibt es dagegen einen Steuerfreibetrag, der den hubraumabhängigen Steueranteil reduziert. Weiter wird der CO2-Ausstoß auch mittelbar über eine Erhöhung der Abgaben auf Kraftstoffe „abgerechnet“. Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.