21.05.2021 | EM 2021 – Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?

In genau drei Wochen beginnt die Europameisterschaft. Wir bei schnell-zum-anwalt.de sind schon im Fußballfieber. Daher werden wir uns in den nächsten Wochen in unserem Blog mit Themen rund um die schönste Nebensache der Welt beschäftigen.

Bei einem Turniersieg der deutschen Nationalmannschaft könnte es dann auch wieder lauter auf den Straßen werden. Doch sind Autokorsos überhaupt erlaubt?

§ 30 StVO regelt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und Abgasbelästigungen verboten sind. Ebenso ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden. Auch das anlasslose Hupen ist nicht erlaubt und kann mit Geldbußen sanktioniert werden.

Somit sind nach dem Gesetzeswortlaut Autokorsos verboten, doch bei einer Fußballeuropameisterschaft drückt die Polizei meist ein Auge zu. Dennoch gibt es auch hier gewisse Grenzen.

Diese beginnen bereits beim „Schmücken“ des Autos. Fahnen, Spiegelüberzieher oder Aufkleber dürfen nur dann angebracht werden, wenn sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und/ oder andere Autofahrer nicht gefährden. Daher sollten Fahnen nur angebracht werden, wenn diese nicht runterfliegen können. Bei Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften sollten sie sicherheitshalber abmontiert werden.

Auch bei Schrittgeschwindigkeit gilt die Anschnallpflicht. Selbst wenn hier die Ordnungshüter nicht jeden Verstoß im Rahmen eines Autokorsos ahnden, sollte man sich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen oder sich gar auf die Kühlhaube setzen.

Gar keinen Spaß versteht die Polizei bei Trunkenheit am Steuer oder aber wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei aller berechtigten Freude im Falle eines Sieges sollte der Fahrer daher nüchtern und besonnen bleiben, denn wenn es zu einem Unfall kommt, gelten keine Ausnahmeregeln.