04.06.2021 | Gibt es Schmerzensgeld bei einem Foul?

In einer Woche geht es endlich los. Bei der Europameisterschaft werden wir nicht nur hoffentlich viele Tore sondern auch zahlreiche Fouls sehen. Hierbei kommt es auch immer wieder zu Verletzungen. Da stellt sich die Frage, ob ein gefoulter Spieler Schmerzensgeld verlangen kann.

In seinem Urteil vom 05.11.1974, Az. VI ZR 100/73, hatte der BGH bereits geurteilt, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, in Kauf nimmt. Zwischenzeitlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch bei einem regelwidrigen Foulspiel die Spieler untereinander nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften (so bspw. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2010, Az. 5 U 429/09). Es liegt nämlich für alle Teilnehmer eines Fußballspiels auf der Hand, dass im „Spieleifer“ Regelverstöße geschehen. Würde jede Verletzung, die durch ein Foulspiel entsteht, zu Schmerzensgeldansprüchen führen, dann wäre die Teilnahme an einem Fußballspiel mit einem vernünftigerweise nicht hinnehmbaren Haftungsrisiko verbunden.

Begeht der Spieler jedoch ein „grobes Foul“, bei dem er keine realistische Chance mehr hat, an den Ball zu kommen, können dem Gefoulten Schmerzensgeldansprüche zustehen.