23.10.2020 | Falsch Parker auf Privatparkplatz – Darf ich abschleppen lassen?

Wenn fremde Autos auf dem eigenen Privatparkplatz parken, ist das sehr ärgerlich. Doch dürfen Sie das fremde Auto eigentlich abschleppen lassen und wer übernimmt die dadurch entstehenden Abschleppkosten?

Sie müssen es nicht dulden, dass ein fremdes Fahrzeug ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt wird. Denn wer sein Fahrzeug auf Ihrem privaten Grund parkt, begeht eine verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 BGB. Sollte der Falschparker nicht ermittelbar sein, dürfen Sie im Rahmen der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 3 BGB das Auto abschleppen lassen. Sollten Sie jedoch wissen, wem das Auto gehört, müssen Sie zunächst versuchen, den Fahrer zu kontaktieren und ihn auffordern, den Parkplatz wieder frei zu machen.

Die Kosten der Abschleppmaßnahme müssen Sie zunächst gegenüber dem Abschleppunternehmen zahlen. Der Falschparker muss Ihnen aber die Kosten ersetzen.