08.04.2021 | BaFin: Neutrales Vergleichsportal für Girokonten ab 2022

Gem. Artikel 7 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie ZKRL) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verbraucher kostenlos Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen Vergleich der Entgelte für Girokonten ermöglicht. Verbraucher sollen so in die Lage versetzt werden, die Kosten von Girokonten transparent und umfassend zu vergleichen. Die Bundesregierung hatte sich bei der Umsetzung der Richtlinie zunächst gegen ein staatliches Angebot und für ein privatwirtschaftliches Modell entschieden. In der Folge betrieb zunächst Check24 einen zertifizierten Girokontovergleich.

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW nahm Check24 jedoch sein Angebot wieder vom Netz. Es wurde unter anderem eingewandt, dass der von Chek24 betriebene Girokontovergleich lediglich ein Drittel der in Deutschland existierenden Kreditinstitute abdecke und die Informationen teilweise deutlich veraltet seien. 

Da es keinen weiteren Anbieter für einen zertifizierten Girokontovergleich gibt, konnte die Bundesregierung ihre Verpflichtung aus der Zahlungskontenrichtlinie nicht mehr erfüllen. Zukünftig soll daher die Finanzaufsicht Bafin Verbrauchern ein entsprechendes Angebot bereitstellen. Dies wird jedoch erst voraussichtlich im 2. Quartal 2022 online gehen. Als Übergangslösung bietet seit heute die Stiftung Warentest ihren bereits vorhandenen Girokontenvergleich kostenlos im Internet an. Das Angebot finden Sie hier: https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/