07.05.2021 | LG Nürnberg: Ein teurer Boxenstopp

In seinem Urteil vom 24.02.2021 befasst sich das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 8 O 6187/20) mit einem eher kuriosen Verkehrsunfall zwischen einem Bagger und einem Cabriolet.

Der Fahrer des Cabriolets befuhr im Februar 2020 eine Straße im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Um seinen menschlichen Bedürfnis nachzukommen, verließ er mit seinem Cabriolet die Straße und fuhr in einen Schotterweg ein, um einen geeigneten Platz zum Auszutreten zu finden. Hierbei erkannte er nicht, dass es sich um Privatgrund handelte. Nach ca. 45 Metern hatte er eine aus seiner Sicht geeignete Stelle gefunden. Er parkte sein Auto neben einem Bagger ohne zu bemerken, dass sich in dem Bagger eine Person befand. Der Baggerfahrer, der wiederum das Cabriolet nicht wahrnahm, drehte die Baggerschaufel nach links und beschädigte dadurch das Fahrzeug erheblich. Das Cabriolet erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Der Cabrioletfahrer verklagte den Baggerfahrer auf Schadensersatz.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Unfall für beide Seiten abwendbar war: Der Baggerfahrer hätte sich vor dem Schwenkvorgang vergewissern müssen, dass sich neben ihm keine Verkehrsteilnehmer befanden; der Fahrer des Cabriolets wiederum hätte einen größeren Sicherheitsabstand zu dem Bagger einhalten können.

Vor diesem Hintergrund nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Baggerfahrers an.