18.06.2021 | Darf man während der Arbeitszeit Fußball schauen?

Sicherlich haben die meisten am späten Dienstagabend mit der deutschen Fußballnationalmannschaft mitgefiebert. Mit 21:00 Uhr war der Anstoß auch zu einer Zeit, zu der die meisten Menschen nicht mehr arbeiten müssen. Aber was ist, wenn man ein Spiel während der Arbeitszeit schauen möchte?

Ohne die Erlaubnis des Chefs ist davon dringend abzuraten. Fußballschauen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dar. So hat bspw. das Arbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 28.08.2017, Az. 20 Ca 7940/16, ausgeführt:

„Der Kläger war während der Dauer des Anschauens des Fußballspiels an der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung gehindert. Entsprechend hat der Kläger während dieser Zeit seine arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht verletzt.“

Darf der Arbeitnehmer sich denn wenigstens auf dem Computer über einen Liveticker informieren? Solange der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht gestattet, verletzt der Arbeitnehmer auch hier seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, da er während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt (BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az. 2 AZR 581/04).

Die gute Nachricht zum Schluss: Am Samstagabend gegen die Portugiesen und am Mittwoch um 21:00 Uhr gegen die Ungarn dürften die meisten frei haben.