02.07.2021 | Fußballparty – Was muss der Nachbar ertragen?

Leider findet die Europameisterschaft nunmehr ohne unsere Nationalmannschaft statt. Und auch wir beenden unsere Reihe mit Rechtsfragen rund um das Thema Fußball mit einem letzten Beitrag.

Auch wenn die deutsche Nationalmannschaft ausgeschieden ist, der Ball rollt weiter und im Viertelfinale stehen viele spannende Partien an. Da bietet es sich an, Freunde einzuladen und gemeinsam die Spiele zu schauen. Aber wie viel Lärm muss der Nachbar ertragen?

In den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer ist eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr geregelt. In dieser Zeit ist jeglicher Lärm wie laute Gespräche, Musik, lauter Fernseher etc. zu unterlassen.

Ausnahmeverordnungen können für öffentliche Plätze, Gaststätten und Kneipen erlassen werden. Privatleute haben sich aber auch während eines Fußballeuropameisterschaft an die Ruhezeiten zu halten. Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

In Mietshäuser ist der Vermieter verpflichtet, auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. Daher müssen Vermieter die störenden Mieter zunächst zur Einhaltung der Ruhezeiten auffordern und im Wiederholungsfall sogar abmahnen.

Ein kurzer, zaghafter Jubelschrei dürfte aber in den meisten Fällen von den Nachbarn und Mitmietern geduldet werden.