02.08.2021 | Ab heute – Neuer Personalausweis nur noch mit Fingerabdruck möglich

Wer ab heute einen neuen Personalausweis beantragt, muss den Fingerabdruck seines rechten und linken Zeigefingers abgeben. Diese werden auf dem Chip des Personalausweises gespeichert und dürfen von Polizeibehörden, Meldebehörden und Dienststellen, die mit der Verarbeitung von Personalausweisen beauftragt sind, sowie vom Zoll und der Steuerfahndung ausgelesen werden. Auch Sicherheitsbehörden anderer EU-Staaten haben Zugriff auf die gespeicherten Fingerabdrücke.

In diesem Zuge erhöht sich auch die Gebühr für den Personalausweis. Statt 28,80 EUR kostet er ab heute 37,00 EUR. Alte Personalausweise behalten aber noch solange Ihre Gültigkeit, bis sie abgelaufen sind.

Die Fingerabdrücke werden nur zur Speicherung auf dem Personalausweis selbst verwendet und nach Herstellung und Aushändigung sowohl von den zuständigen Behörden als auch von der Bundesdruckerei wieder gelöscht. Eine Speicherung der Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank oder eine Weitergabe an andere Behörden findet somit nicht statt.